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Das Gemeinnützigkeitsrecht bildet eine Kernkompetenz von
ADJUVARIS.
Wir betreuen viele gemeinnützige Träger von Werkstätten und
Wohnstätten für behinderte Menschen, Altenheimen,
Jugendhilfeeinrichtungen, Integrations- und
Beschäftigungsgesellschaften sowie Mandanten aus anderen
gemeinnützigen Tätigkeitsgebieten und Dachverbände.
Unsere Betreuung beginnt bereits mit der Gründung gemeinnütziger
Organisationen, bei der wir sicherstellen, dass die
satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit
vorliegen.
Aber auch bei Abschlussprüfung und laufender Beratung behalten wir
die Vorschriften und die laufende Rechtssprechung zum
Gemeinnützigkeitsrecht immer im Auge, so dass eventuelle
Gefährdungen der Gemeinnützigkeit und sonstige Problembereiche,
beispielsweise bei der Umsatzsteuer, rechtzeitig erkannt werden.
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